Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

1.  Der Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss beschließt, der Gebührenkalkulation für die Abfallwirtschaft einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren (2012 bis 2013) gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG zugrundezulegen.

 

2.  Die Gebührensätze der Abfallwirtschaft (Unterabschnitte 7201 und 7210) bleiben bis auf weiteres unverändert.