Sitzung: 01.02.2012 Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Beschluss:
1. Der Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss beschließt, der Gebührenkalkulation für die Abfallwirtschaft einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren (2012 bis 2013) gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG zugrundezulegen.
2.
Die Gebührensätze der Abfallwirtschaft
(Unterabschnitte 7201 und 7210) bleiben bis auf weiteres unverändert.