Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Beschluss:

 

Dem Abschluss eines Fördervertrages zwischen dem Diakonischen Werk Kronach - Ludwigsstadt/Michelau e. V., den Landkreisen Coburg, Lichtenfels und dem Landkreis Kronach über die Förderung der Maßnahme „Arbeiten und Lernen 2014“ in der Jugendwerkstatt Küps ab 01.04.2014 wird zugestimmt. Der Landkreis Kronach fördert die 12-monatige Maßnahme mit bis zu 2.250 Euro je Teilnehmer bzw. Teilnehmerin, höchstens jedoch für bis zu drei Teilnehmer/ innen und insgesamt 6.750 Euro. Der beigefügte Vertragsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kooperationsvereinbarung

                         

                                                                                               

über das Projekt

 

Arbeiten & Lernen 2014

 

 

für 8 Teilnehmer und Teilnehmerinnen (= 6 kontinuierlich besetzte TN-Plätze)

 

 

zwischen

 

der Jugendwerkstatt  des Diakonischen Werks Kronach-Ludwigsstadt / Michelau e.V.

 

und

.

den öffentlichen Jugendhilfeträgern der Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels ,

 

der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

 

und den Jobcentern Coburg-Land, Kronach und Lichtenfels

 

 

Die nachhaltige Eingliederung sozial benachteiligter und / oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in die Arbeitswelt sowie die Förderung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

I.          Zielsetzung

 

Ziel des Projekts ist, jungen Menschen, die auch bei günstiger Lage auf dem örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wegen individueller und/ oder sozialer Schwierigkeiten keine Ausbildungsstelle haben oder auch von dem bestehenden Maßnahmeangebot nicht oder kaum erreicht werden, zukunftsorientierte Beschäftigungs- und Berufschancen zu eröffnen.

Im Fokus steht somit die berufliche und soziale Integration der teilnehmenden jungen Menschen.

 

Darunter verstehen die Kooperationspartner Folgendes:

 

·         Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen für den beruflichen Alltag zu vermitteln

·         persönliche und soziale Stabilisierung zu ermöglichen und zu erreichen

·         die Schaffung stabiler äußerer Rahmenbedingungen und die Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive zu unterstützen und zu fördern

·         Entwicklung und Förderung eines stabilen Selbstkonzeptes

·         berufliche Fachkenntnisse zu vermitteln und / oder zu einer realistischen Berufsperspektive hinzuführen und den jungen Menschen einen gesicherten Übergang in ein  Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.

 

II.         Zielgruppe

 

Die zu fördernden jungen Menschen dürfen bei Projektbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht begonnen haben. Da die jungen Menschen zugleich Klientel des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (SGB VIII) wie auch der Arbeitsagentur/Jobcenter sind, kommen die Kooperationspartner überein, in gemeinsamer Verantwortung für die jungen Menschen intensiv zusammenzuarbeiten. Sie stimmen ihre Belange miteinander ab und bündeln auch ihre finanziellen Mittel. Insgesamt können die jungen Menschen somit effektiv, effizient und schnell gefördert werden.

 

III.        Betriebliches Konzept

 

Für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration der jungen Menschen ist eine intensive Förderung durch den ganzheitlichen, betrieblichen und produktionsorientierten Lernansatz in einer Jugendwerkstatt notwendig. Dies beinhaltet die sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Teilnehmer auf der Grundlage einer individuellen Förderplanung. Das Konzept der Maßnahme ist Bestandteil dieser Kooperationsvereinbarung.

 

IV.        Aufgaben der Kooperationspartner

 

Für das geplante Projekt „Arbeiten & Lernen“ der Jugendwerkstatt vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 tragen die Kooperationspartner folgende Verantwortlichkeiten:

 

IV.1      Jugendämter der Landkreise Kronach, Lichtenfels und Coburg

 

Die Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe ist § 13 SGB VIII.

Zur Realisierung der arbeitsweltbezogenen Maßnahme

 

 

·         nehmen sie folgende Kapazität in Anspruch:

das Jugendamt im Landkreis Kronach für maximal 3 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Kronach;

das Jugendamt im Landkreis Lichtenfels für maximal 2 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Lichtenfels;

das Jugendamt im Landkreis Coburg für maximal 3 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Coburg.

 

Für den Fall, dass ein Platz für die festgelegte Teilnehmerzahl bei einer der beteiligten Gebietskörperschaften frei ist, kann mit Zustimmung des Vertragspartners aus der betreffenden Gebietskörperschaft eine höhere Inanspruchnahme durch einen der anderen beteiligten Vertragspartner für dessen Gebietskörperschaft erfolgen.

 

·         übernehmen sie je in Anspruch genommenen Platz einen Maximalbetrag in Höhe von 2250.- €/Jahr, der  zum Abschluss der Maßnahme abgerechnet wird.

·         Die finanzielle Obergrenze für die beteiligten Jugendämter beläuft sich auf maximal 13.500.- € für das Projekt.

·         Der Zuschussanteil der Landkreise errechnet sich aus den Anwesenheitstagen der Teilnehmer aus dem jeweiligen Landkreis. Die Berechnung der Tage basiert auf dem

Kalenderjahr.

 

IV.2      Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg bzw. Jobcenter Coburg Land, Kronach und    Lichtenfels

 

Die Rechtsgrundlage der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg ist das SGB III und für die Jobcenter das SGB II.

 

Zur Eingliederung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Arbeitsmarkt

 

·         nehmen die Agentur für Arbeit und die beteiligten Jobcenter das Projekt „Arbeiten & Lernen“ als Ergänzung des Produktangebotes an und berücksichtigen es  bei der Beratungsarbeit geeigneter Kunden aus dem Bereich U25

·         beteiligen sich Agentur für Arbeit und Jobcenter für ihre jeweiligen Kunden finanziell im Rahmen eines einzelfallbezogenen notwendigen Eingliederungszuschusses incl. Sozialversicherung bis zur Höhe von 50 % für den Zeitraum von maximal der Hälfte der Beschäftigungsdauer eines Teilnehmers, einer Teilnehmerin (höchst mögliche Beschäftigungsdauer 12 Monate); Berechnungsgrundlage ist die Vergütung, die der Teilnehmer für den 15-stündigen Arbeitsteil erhält;

·         prüfen Agentur für Arbeit und Jobcenter für ihre Kunden im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraums bei der Förderung mit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget die Gewährung von Fahrtkosten für Pendelfahrten von der Wohnung zum Arbeitsort Jugendwerkstatt; im Hinblick auf geschäftspolitische Erwägungen ist es möglich, für die Zielgruppe „Arbeiten & Lernen“ bei der Förderdauer von der regionalen Regelförderdauer im Einzelfalle abzuweichen; notwendige längere Förderungen sind im Einzelfall zulässig und zu begründen.

 

 

IV.3      Jugendwerkstatt

 

Die genannten vorrangig einzusetzenden Mittel aus gesetzlichen Leistungen stellen die jeweils leistbare Obergrenze dar und reichen zur Finanzierung des Projekts „Arbeiten & Lernen“ nicht aus, daher sind zusätzliche Mittel nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) zur Förderung von Projekten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nötig. Voraussetzung für diese Förderung ist eine angemessene Mitfinanzierung der oben genannten Kooperationspartner.

 

Der Träger der Jugendwerkstatt, das Diakonische Werk Kronach-Ludwigsstadt/Michelau e.V.

 

·         beantragt Ko-Finanzierungsmittel aus dem ESF und rechnet diese Mittel nach Projektende mit dem ESF ab

·         legt den beteiligten Jugendämtern mit Projektabschluss eine Abrechnung nach Belegungstagen vor

·         bringt Eigenmittel ein, soweit sie zur Deckung der nach ESF förderfähigen Projektkosten notwendig sind

·         stellt den institutionellen Rahmen der Jugendwerkstatt

·         führt das Projekt gemäß Konzeption durch

·         koordiniert die Teilnehmerauswahl unter Einbeziehung der jeweiligen Vertragspartner: die Aufnahme in das Projekt ist nur möglich, wenn die Zusage aller

kostenbeteiligten Stellen vorliegt.

 

 

Die Jugendwerkstatt stimmt den Förderprozess der jungen Menschen mit den Kooperationspartnern ab.

 

V.         Inkrafttreten und Dauer

 

Diese Kooperationsvereinbarung tritt ab 01.04.2014 in Kraft und endet zum 31.03.2015, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den Träger der Maßnahme

 

Michelau, den

 

 

 

 

Karin Pfadenhauer

1.Geschäftsführender Vorstand

Diakonisches Werk Kronach-Ludwigsstadt/Michelau e.V.

 

 

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

 

Coburg, den                                        Kronach, den                                      Lichtenfels, den

 

 

 

 

Michael Busch                                    Oswald Marr                                       Christian Meißner

Landrat                                                Landrat                                                Landrat

Landkreis Coburg                               Landkreis Kronach                              Landkreis Lichtenfels                         

 

 

Für die Arbeitsverwaltung

 

Coburg, den                                                          

 

 

 

 

Brigitte Glos                                                          

1.Vorsitzende der Geschäftsleitung                      

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg                                                                                             

 

 

 

Coburg, den                                       Kronach, den                                      Lichtenfels, den

 

 

 

 

Thomas Friedrich                                Stefan Löffler                                      Wolfgang Franz

Geschäftsführer                                  Geschäftsführer                                  Geschäftsführer

Jobcenter Coburg Land                      Jobcenter Kronach                             Jobcenter Lichtenfels