Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorstehenden Tagespflegeentgelten und Elternbeiträgen zu. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Kronach wird ermächtigt, die Entgelte für die Kindertagespflege künftig auf Grundlage des vorab festgelegten Basiswerts nach dem BayKiBiG zu bestimmen. Die Geldleistung ist in Höhe der jeweiligen Buchungskategorie für die Dauer von bis zu vier Wochen während der Eingewöhnungsphase des Kindes zu gewähren. Anstelle der Weiterzahlung der Entgelte im Krankheits- und Urlaubsfall wird von einer Rückforderung des Pflegegeldes im Umfang von bis zu vier Wochen pro Jahr abgesehen.

 

Die Anpassung der Tagespflegeentgelte erfolgt zum 01.04.2014. Die Anhebung der Elternbeiträge für die Altersgruppe Ü 3 erfolgt ebenfalls zum 01.04.2014. An den bisherigen Elternbeiträgen für die Altersgruppe U 3 wird festgehalten. Soweit die vom Bayerischen Städtetag und vom Bayerischen Landkreistag empfohlene Grundpauschale (einschließlich Qualifizierungszuschlag) für die Tagespflege (derzeit 185 €) sowie die Sachaufwandspauschale von derzeit 240 € (einschließlich Essensgeld) geändert wird, können die Tagespflegeentgelte entsprechend angepasst werden, ohne dass es einer neuerlichen Beschlussfassung bedarf. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 01. Januar des Jahres, für welches die Anhebung empfohlen wird.


Der Jugendhilfeausschuss ist über die Anpassung zu informieren.


Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Kronach wird beauftragt, ein geeignetes Fortbildungsangebot zur Qualifizierung von Tagesmüttern für die Betreuung behinderter Kinder zu entwickeln und in Abhängigkeit von der Bedarfslage anzubieten.