Sitzung: 24.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt den vorstehenden Tagespflegeentgelten und Elternbeiträgen
zu. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Kronach wird ermächtigt, die Entgelte
für die Kindertagespflege künftig auf Grundlage des vorab festgelegten
Basiswerts nach dem BayKiBiG zu bestimmen. Die Geldleistung ist in Höhe der
jeweiligen Buchungskategorie für die Dauer von bis zu vier Wochen während der
Eingewöhnungsphase des Kindes zu gewähren. Anstelle der Weiterzahlung der
Entgelte im Krankheits- und Urlaubsfall wird von einer Rückforderung des
Pflegegeldes im Umfang von bis zu vier Wochen pro Jahr abgesehen.
Die
Anpassung der Tagespflegeentgelte erfolgt zum 01.04.2014. Die Anhebung der
Elternbeiträge für die Altersgruppe Ü 3 erfolgt ebenfalls zum 01.04.2014. An
den bisherigen Elternbeiträgen für die Altersgruppe U 3 wird festgehalten.
Soweit die vom Bayerischen Städtetag und vom Bayerischen Landkreistag
empfohlene Grundpauschale (einschließlich Qualifizierungszuschlag) für die
Tagespflege (derzeit 185 €) sowie die Sachaufwandspauschale von derzeit 240 €
(einschließlich Essensgeld) geändert wird, können die Tagespflegeentgelte
entsprechend angepasst werden, ohne dass es einer neuerlichen Beschlussfassung
bedarf. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 01. Januar des Jahres, für welches
die Anhebung empfohlen wird.
Der Jugendhilfeausschuss ist über die Anpassung zu informieren.
Die Verwaltung des Kreisjugendamtes
Kronach wird beauftragt, ein geeignetes Fortbildungsangebot zur Qualifizierung
von Tagesmüttern für die Betreuung behinderter Kinder zu entwickeln und in
Abhängigkeit von der Bedarfslage anzubieten.