Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt folgende Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen für denkmalpflegerische Maßnahmen:

 

1.    § 1 Nr. 2 Satz 3 der Richtlinien erhält folgende Fassung:

 

„In den Fällen, in denen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keinen Zuschuss gewährt, entscheidet der Kreisheimatpfleger im Benehmen mit der Abteilungsleitung 3 (Bauen und Verkehr) über die Förderungswürdigkeit der Maßnahme.“

 

 

2.    Die geänderten Richtlinien treten am 04.07.2023 in Kraft.