Sitzung: 03.07.2023 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt folgende Änderung der Richtlinien für die Gewährung
von Kreiszuschüssen für denkmalpflegerische Maßnahmen:
1. § 1 Nr. 2 Satz 3 der Richtlinien erhält folgende Fassung:
„In den
Fällen, in denen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keinen Zuschuss
gewährt, entscheidet der Kreisheimatpfleger im Benehmen mit der
Abteilungsleitung 3 (Bauen und Verkehr) über die Förderungswürdigkeit der
Maßnahme.“
2. Die geänderten Richtlinien treten am 04.07.2023 in Kraft.