Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gewährung eines finanziellen Zuschlags wegen eines erzieherischen Mehrbedarfs für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen in Vollzeitpflege auf Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags ab dem 01.01.2024 zu. Das erhöhte Pflegegeld in voller Höhe kann nur in besonders qualifizierten, erfahrenen und fortgebildeten Pflegefamilien gewährt werden.

 

Dem anhand des Beurteilungsbogens ermittelte Mehrbedarf für besonders entwicklungsbeeinträchtige Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in regulären Vollzeitpflegestellen wird mit Gewährung der Hälfte des jeweiligen Tabellenbetrags Rechnung getragen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im entsprechenden Unterabschnitt des Jugendhilfehaushalts ab dem Jahr 2024 einzuplanen.