Sitzung: 17.04.2023 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39, Befangen: 0
Beschluss:
1. Der Kreistag Kronach beschließt folgende Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Kronach (Gebührensatzung). Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.05.2023 in Kraft.
Satzung
des Landkreises Kronach zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung)
Aufgrund von Art. 7 Abs. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Landkreis Kronach folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung) in der Fassung der Änderung vom 30.11.2022 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Für die Bereitstellung der Grünen Tonne im
Falle des § 4 Abs. 5 beträgt die Gebühr für regelmäßige vierwöchentliche Abfuhr
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Gebühr jährlich |
pro Müllgroßbehälter (grün) mit |
120 l Füllraum |
45,00 € |
pro Müllgroßbehälter (grün) mit |
240 l Füllraum |
90,00 € |
pro Müllgroßbehälter (grün) mit |
1 100 l Füllraum |
412,50 € |
§ 2
Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.05.2023 in Kraft.