Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39, Befangen: 0

 Der Kreistag nimmt den vorliegenden Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die folgende Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Kronach:

 

1.) § 29 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Kronach wird gestrichen.

 

2.) In § 31 der Geschäftsordnung des Kreistages Kronach wird nach Satz 1 nachfolgende Formulierung eingefügt:

 

„Er ist auch zuständig für alle Personalangelegenheiten für Kreisbedienstete, soweit sich nicht der Kreistag die Zuständigkeit vorbehalten oder dem Landrat übertragen hat (§ 43 GeschO).“

 

§ 31 bleibt im Übrigen unberührt.