Sitzung: 21.10.2013 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsamt
erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 des
Landkreises Kronach vom 26.08.2013 wurde mit Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.09.2013 zum Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 LKrO erklärt.
Der Kreistag hat von diesem Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht
erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung
2011 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage
festgestellt.
2.
Der Verwaltung wird für das Jahr
2011 die Entlastung erteilt.