Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

 

1.    Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Kronach vom 26.08.2013 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.09.2013 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 LKrO erklärt.
Der Kreistag hat von diesem Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2011 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.

2.    Der Verwaltung wird für das Jahr 2011 die Entlastung erteilt.