Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens an die Gemeinden wie folgt zu ändern:

 

1.    § 1 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
„3) Das Feuerwehrkonzept des KBR Ranzenberger vom 08.10.2021, beschlossen mit Kreisausschussbeschluss vom 15.11.2021, ist - in seiner jeweiligen Fassung – Bestandteil dieser Richtlinie.“

2.    § 1 a Satz 1 der Richtlinien erhält folgende Fassung:
„Gefördert wird die, für den überörtlichen Bedarf erforderliche, Beschaffung von Drehleitern und Großtanklöschfahrzeugen (TLF 3000, TLF 4000).“

3.    § 2 wird um die Sätze 3 und 4 ergänzt.
„Es können maximal zwei Fahrzeuge pro Haushaltsjahr gefördert werden. Ein Landkreiszuschuss wird nur gewährt, wenn ein Staatszuschuss erfolgt.“

4.    § 3 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Dieser prüft die Anträge unter Beachtung des Fahrzeugkonzeptes und leitet sie mit einer Stellungnahme hinsichtlich der Überörtlichkeit und der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme an das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes weiter.“