Sitzung: 15.11.2021 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Richtlinien für die
Gewährung von Kreiszuschüssen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens an die
Gemeinden wie folgt zu ändern:
1.
§
1 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
„3) Das Feuerwehrkonzept des KBR Ranzenberger vom 08.10.2021, beschlossen mit
Kreisausschussbeschluss vom 15.11.2021, ist - in seiner jeweiligen Fassung –
Bestandteil dieser Richtlinie.“
2.
§
1 a Satz 1 der Richtlinien erhält folgende Fassung:
„Gefördert wird die, für den überörtlichen Bedarf erforderliche, Beschaffung
von Drehleitern und Großtanklöschfahrzeugen (TLF 3000, TLF 4000).“
3.
§
2 wird um die Sätze 3 und 4 ergänzt.
„Es können maximal zwei Fahrzeuge pro Haushaltsjahr gefördert werden. Ein
Landkreiszuschuss wird nur gewährt, wenn ein Staatszuschuss erfolgt.“
4.
§
3 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Dieser prüft die Anträge unter Beachtung des Fahrzeugkonzeptes und leitet sie
mit einer Stellungnahme hinsichtlich der Überörtlichkeit und der Zweckmäßigkeit
und Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme an das zuständige Sachgebiet des
Landratsamtes weiter.“