Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Die aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2020 in Höhe von 44.550,46 € (= 38.177,69 €

+ 6.372,77 €) sind unabweisbar.

 

Sie werden gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. § 14 der Verbandssatzung sowie Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.