Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen  2012 von insgesamt

 

Verwaltungshaushalt                                                         551.434,31 Euro

Vermögenshaushalt                                                           124.121,97 Euro

                                                                                                675.556,28 Euro

 

Sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 511.336,89 Euro zu genehmigen.