Sitzung: 15.07.2013 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2012 von insgesamt
Verwaltungshaushalt 551.434,31 Euro
Vermögenshaushalt 124.121,97
Euro
675.556,28
Euro
Sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 511.336,89 Euro zu genehmigen.