Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss befürwortet die Änderung der Gebührenfestsetzung für das Jugendübernachtungshaus Mitwitz.

 

Die Anpassung der Gebühren für den Aufenthalt im Jugendübernachtungshaus Mitwitz soll ab 01.01.2021 dynamisch über zwei Jahre erfolgen.

 

Die Übernachtungsgebühren betragen im Jahr 2021 je Teilnehmer und Übernachtung

8,50 € für Gruppen aus dem Landkreis Kronach. Die Mindestbelegung beträgt 15 Teilnehmer bzw. einen Mindestbetrag in Höhe von 127,50 € je Übernachtungstag.

Für alle anderen Gruppen werden 9,50 € je Teilnehmer pro Übernachtung berechnet. Die Mindestbelegung beträgt 17 Teilnehmer bzw. einen Mindestbetrag in Höhe von 161,50 € je Übernachtungstag.

 

Im Jahr 2022 erfolgt dann der zweite Schritt der Anpassung. Je Teilnehmer werden pro Übernachtung 10,50 € berechnet. Die Mindestbelegung beträgt 17 Teilnehmer bzw. einen Mindestbetrag in Höhe von 178,50 € je Übernachtungstag.

 

Die Stornierungsregelungen bleiben wie gehabt bestehen. Das Gremium beauftragt die Kommunale Jugendarbeit mit der Umsetzung.