Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Stromerzeugung durch Fotovoltaikanlagen ist ein probates Mittel zur Begrenzung klimaschädlicher Gase und zur Erreichung der globalen (Kyoto-Protokoll) und nationalen (Klimaschutzplan 2050,...) Klimaschutzziele.  

 

2.      Derzeit werden von einem Fachbetrieb Untersuchungen durchgeführt, inwieweit und unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Dach des Fachklassentrakts am Schulzentrum eine PV-Anlage betrieben werden kann.

 

3.      Sollten die Untersuchungen einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erwarten lassen wird die Verwaltung mit der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt auf dem Dach des Fachklassentrakts ermächtigt.

 

4.      Prioritäres Ziel ist die Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Damit wird der größte ökologische Nutzen erzielt, weil in spürbaren Umfang auch der Aufwand für den Stromtransport reduziert werden kann.