Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung bestimmt gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 KommZG i.V.m. Art. 89 Abs. 2 LKrO aus der Mitte der berufenen Ausschussmitglieder einen Vorsitzenden.

 

Als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in werden folgende Personen bestellt:

 

 

Vorsitzende/-r

Stellvertreter/-in

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