Sitzung: 17.07.2019 Zweckverband Berufsfachschule für Musik und Sing- und Musikschulwerk Oberfranken
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 0
Beschluss:
Die Verbandsversammlung bestimmt
gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 KommZG i.V.m. Art. 89 Abs. 2 LKrO aus der Mitte der
berufenen Ausschussmitglieder einen Vorsitzenden.
Als Vorsitzende/-r bzw.
Stellvertreter/-in werden folgende Personen bestellt:
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Vorsitzende/-r |
Stellvertreter/-in |
1 |
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