Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Kronach (Gebührensatzung) zu beschließen. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.

 

Satzung

 

des Landkreises Kronach zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung)

 

Aufgrund von Art. 7 Abs. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Landkreis Kronach folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung) vom 09.12.2013 wird wie folgt geändert:

 

1. In § 4 Abs. 9 wird „Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2“ durch „Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2“ ersetzt.

 

2.   § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem im Falle des § 4 Abs. 1 für private Haushaltungen berechnet sich aus

 

a) Grundgebühr

 

Behältergröße

 

Grundgebühr jährlich

Anzahl der enthaltenen Entleerungen

 

 

 

 

pro Müllgroßbehälter mit

80 l Füllraum

103,80 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

120 l Füllraum

132,00 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

240 l Füllraum

204,00 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

1.100 l Füllraum

912,00 €

12

 

sowie

 

b) Leistungsgebühr

 

Behältergröße

 

Gebühr pro Entleerung

 

 

 

 

 

pro Müllgroßbehälter mit

80 l Füllraum

2,40 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

120 l Füllraum

3,00 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

240 l Füllraum

4,50 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

1.100 l Füllraum

26,00 €

 

pro Windeltonne mit

120 l Füllraum

1,50 €

 

 

3.   § 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem im Falle des § 4 Abs. 1 für Grundstücke, auf denen gewerblicher Gefäßmüll anfällt, berechnet sich aus

 

a) Grundgebühr

 

Behältergröße

 

Grundgebühr jährlich

Anzahl der enthaltenen Entleerungen

 

 

 

 

pro Müllgroßbehälter mit

80 l Füllraum

76,80 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

120 l Füllraum

115,20 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

240 l Füllraum

230,40 €

12

pro Müllgroßbehälter mit

1.100 l Füllraum

1.056,00 €

12

 

sowie

 

b) Leistungsgebühr

 

Behältergröße

 

Gebühr pro Entleerung

 

 

 

 

 

pro Müllgroßbehälter mit

80 l Füllraum

1,80 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

120 l Füllraum

2,70 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

240 l Füllraum

5,40 €

 

pro Müllgroßbehälter mit

1.100 l Füllraum

24.75 €

 

 

4.   In § 5 Abs. 3Satz 1 wird „48,00 €/Jahr“ ersetzt durch „60,00 €/Jahr“. In § 5 Abs. 3 Satz 2 wird „1,80 € pro Sack“ ersetzt durch „2,00 € pro Sack“.

 

5.   In § 5 Abs. 6 Satz 2 wird „250,00 €“ ersetzt durch „150,00 €“.

 

6.   In § 5 Abs. 6 Satz 4 wird „100,00 €“ ersetzt durch „50,00 €“.

 

§ 2

 

Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.