Sitzung: 19.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Kronach (Gebührensatzung) zu beschließen. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.
Satzung
des Landkreises Kronach zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung)
Aufgrund von Art. 7 Abs. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Landkreis Kronach folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach (Gebührensatzung) vom 09.12.2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 9 wird „Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2“ durch „Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2“ ersetzt.
2. § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem im Falle des § 4 Abs.
1 für private Haushaltungen berechnet sich aus
a) Grundgebühr
Behältergröße |
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Grundgebühr jährlich |
Anzahl der enthaltenen Entleerungen |
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pro Müllgroßbehälter mit |
80 l Füllraum |
103,80 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
120 l Füllraum |
132,00 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
240 l Füllraum |
204,00 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
1.100 l Füllraum |
912,00 € |
12 |
sowie
b) Leistungsgebühr
Behältergröße |
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Gebühr pro Entleerung |
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pro Müllgroßbehälter mit |
80 l Füllraum |
2,40 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
120 l Füllraum |
3,00 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
240 l Füllraum |
4,50 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
1.100 l Füllraum |
26,00 € |
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pro Windeltonne mit |
120 l Füllraum |
1,50 € |
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3.
§ 5 Abs.
2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem im Falle des § 4 Abs.
1 für Grundstücke, auf denen gewerblicher Gefäßmüll anfällt, berechnet sich aus
a) Grundgebühr
Behältergröße |
|
Grundgebühr jährlich |
Anzahl der enthaltenen Entleerungen |
|
|
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|
pro Müllgroßbehälter mit |
80 l Füllraum |
76,80 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
120 l Füllraum |
115,20 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
240 l Füllraum |
230,40 € |
12 |
pro Müllgroßbehälter mit |
1.100 l Füllraum |
1.056,00 € |
12 |
sowie
b) Leistungsgebühr
Behältergröße |
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Gebühr pro Entleerung |
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pro Müllgroßbehälter mit |
80 l Füllraum |
1,80 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
120 l Füllraum |
2,70 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
240 l Füllraum |
5,40 € |
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pro Müllgroßbehälter mit |
1.100 l Füllraum |
24.75 € |
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4.
In § 5
Abs. 3Satz 1 wird „48,00 €/Jahr“ ersetzt durch „60,00 €/Jahr“. In § 5 Abs. 3
Satz 2 wird „1,80 € pro Sack“ ersetzt durch „2,00 € pro Sack“.
5.
In § 5
Abs. 6 Satz 2 wird „250,00 €“ ersetzt durch „150,00 €“.
6.
In § 5
Abs. 6 Satz 4 wird „100,00 €“ ersetzt durch „50,00 €“.
§ 2
Die Satzungsänderung
tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.