Sitzung: 29.10.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2017 von insgesamt
Verwaltungshaushalt 198.339,54 Euro
Vermögenshaushalt 0,00 Euro
198.339,54
Euro
sind
unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreistag genehmigt