Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

 

Die aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2016 in Höhe von 33.437,68 € (= 9.065,47 € + 24.372,21 €) sind unabweisbar.

 

Sie werden gemäß Art. 60 LKrO i.V. mit § 13 der Verbandssatzung genehmigt.

 

 

 

 

Die aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2017 in Höhe von 76.911,96 € (= Deckungsring 1) sind unabweisbar. Die anderen Überschreitungen hätten mit der Deckungsreserve ausgeglichen werden können.

 

Sie werden gemäß Art. 60 LKrO i.V. mit § 13 der Verbandssatzung genehmigt.