Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Anwesend: 37

Beschluss:

 

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 des Landkreises Kronach vom 17.04.2018 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.05.2018 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) erklärt.

Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.

Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – zu beachten bzw. in angemessener Zeit zu erledigen.

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2016 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.


2.         Der Verwaltung wird für das Jahr 2016 die Entlastung erteilt.