Sitzung: 23.04.2018 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38, Befangen: 0
Beschluss:
1.
Der Kreistag beschließt die nachfolgende
Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen
Haushaltssatzung
für den Landkreis Kronach
für
das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 55 ff der
Landkreisordnung erläßt der Landkreis Kronach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 63.233.500
€
und im Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 15.036.100 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.984.400
€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach
Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes
umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2018
auf 29.521.045 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage
wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und
Schlüsselzuweisungen
bemessen:
vom Statistischen
Landesamt festgestellte Umlagekraftzahlen
der Grundsteuer A 419.893
€
der Grundsteuer B 6.409.908
€
der Gewerbesteuer 24.725.323
€
dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 23.582.076
€
der
Umsatzsteuerbeteiligung 3.323.138
€
80 v.H. der
Schlüsselzuweisungen, auf die
die
kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr
2017 Anspruch
hatten
13.542.211 €
Summe der Bemessungsgrundlage: 72.002.549 €
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des
Finanzausgleichsgesetzes werden die Umlagesätze
für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:
1. aus der Steuerkraft der Grundsteuer
a) für land-
und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 41,0 v. H.
b) für die
Grundstücke (B) 41,0 v. H.
2. aus der
Steuerkraft der Gewerbesteuer 41,0 v.H.
3. aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
41,0 v.H.
4. aus der Umsatzsteuerbeteiligung 41,0 v.H.
5. aus den
Schlüsselzuweisungen 41,0 v.H.
(4) Nach Art. 20 FAG werden keine Umlagesätze für
die Kreisumlage festgesetzt.
(5) Die Steuersätze (Hebesätze) für
Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und
die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Kronach, Der
Kreistag
Klaus
Löffler
Landrat
2.
Der Kreistag beschließt den als Anlage
beigefügten Finanzplan 2017 – 2021
jeweils unter Einarbeitung der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen
des vorgelegten Haushaltsentwurfes.
3.
Bei
normalem Haushaltsverlauf wird im Jahr 2018 keine Netto-Kreditaufnahme
erwartet.
Bei der vorgesehenen
Kreditermächtigung handelt es sich insoweit um eine reine Vorsorgemaßnahme für folgende
Fälle:
a.) Verspätete, bzw.
zeitverzögerte Auszahlung von Fördermitteln in erheblichem Umfang.
b.) Finanzierung von im Jahr
2018 begonnenen und im Jahr 2019 fortgeführten Investitionsmaßnahmen in der
„haushaltslosen Zeit“ des Jahres 2019.
Beispielweise wird auf
folgende Maßnahmen verwiesen:
Sanierung des LRA-Gebäudes
(Gesamtvolumen ca. 6 Mio.
Euro, HH-Ansatz 2018 = 850 Tsd. Euro)
Generalsanierung des
VHS-Gebäudes
(Gesamtvolumen ca. 7 Mio.
Euro, HH-Ansatz 2018 = 2,8 Mio. Euro)
Sanierung der Heizzentralen
am Schulzentrum und an der Berufschule
(Gesamtvolumen ca. 2,5 Mio.
Euro, HH-Ansätze 2018 = ca. 1,5 Mio. Euro)
Etc.
c.) Zudem wäre im Falle eines
tatsächlichen Kreditbedarfs dieser ausschließlich zur Finanzierung von
Maßnahmen aus dem Bereich der Pflichtaufgaben vorgesehen.