Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Das angedachte Vorhaben der ASB Sozialdienst gGmbH zur Errichtung einer Geschäftsstelle (incl. Fahrdienststützpunkt) in Kronach dient der Verbesserung des Angebotes an sozialen Dienstleistungen und im Bereich der Altenpflege in Kronach und dem Kreisgebiet. Der Kreisausschuss begrüßt deshalb grundsätzlich die geplanten Investitionen.

 

2.      Die Förderung des Vorhabens mit einem Kreiszuschuss kommt nicht in Betracht, weil:

 

a.) Der Landkreis Kronach als Empfänger von Stabilisierungshilfen sich zu einem strikten Haushalts-Konsolidierungskonzept verpflichten musste, das freiwillige Leistungen dieser Art dem Grunde nach nicht zulässt.

 

b.) Mit der Gewährung eines Kreiszuschusses ein nicht vertretbarer Präzedenzfall geschaffen würde, der weitere entsprechende Anträge von Sozialverbänden und privaten Investoren nach sich ziehen könnte.

 

3.      Der Zuschussantrag der ASB Sozialdienst gGmbH vom 28.12.2017 für die Errichtung einer Geschäftsstelle mit Fahrdienststützpunkt wird deshalb abgelehnt.