Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die beigefügte Vorabbekanntmachung den
    Bestandsverkehrsunternehmen zur Anhörung zuzuleiten und diese – im Falle keiner
    Änderungen - unverzüglich im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.

2. Sollte die Anhörung der Verkehrsunternehmen zu Änderungsbedarfen führen, so werden
    die Ergebnisse der Anhörung zusammen mit einer entsprechend geänderten
    Vorabbekanntmachung den Kreisgremien neuerlich zur Beschlussfassung vorgelegt.