Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss beschließt folgendes:

 

1.   Die Abfallentsorgungsgebühren nach § 4 Abs. 1, 2, 3 und § 5 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach bleiben für das Jahr 2018 unverändert.

 

2.   Zur Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 ist rechtzeitig im Herbst 2018 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.

 

3.   Die Verwaltung wird zur Sicherstellung einer moderaten Gebührenerhöhung beauftragt, beim Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken auf eine realistische Festsetzung der Umlage für die Verbrennung von Haus- und Sperrmüll hinzuwirken.