Beschluss:
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2016 in Höhe von insgesamt
Verwaltungshaushalt 858.789,60 Euro
Vermögenshaushalt 1.001.443,89 Euro
1.860.223,49 Euro
sind unabweisbar und werden gemäß
Art. 66 Abs. 1 LKrO durch den Kreistag genehmigt.