Sitzung: 17.07.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Beschluss:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsamt
erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 des
Landkreises Kronach vom 19.04.2017 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 10.05.2017 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art.
89 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) erklärt.
Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht
erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung
2015 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage
festgestellt.
2.
Der Verwaltung wird für das Jahr
2015 die Entlastung erteilt.