Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38

Beschluss:

 

 

1.    Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 des Landkreises Kronach vom 19.04.2017 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10.05.2017 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) erklärt.

Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.

Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2015 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.

 

 

2.    Der Verwaltung wird für das Jahr 2015 die Entlastung erteilt.