Sitzung: 26.06.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
1. Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 des Landkreises Kronach vom 19.04.2017
wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10.05.2017 zum Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der
Landkreisordnung (LKrO) erklärt.
Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht
erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung
2015 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage
festgestellt.
2. Der Verwaltung wird für das Jahr 2015 die Entlastung
erteilt.