Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Schulzentrum Kronach beschließt die Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden.

 

Die vom Zweckverbandsvorsitzenden mit Schreiben vom 15.12.2016 abgegebene Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt wird hiermit gebilligt.