Sitzung: 06.03.2017 Zweckverband Schulzentrum Kronach
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung
des Zweckverbandes Schulzentrum Kronach beschließt die Übergangsregelung gemäß
§ 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden.
Die vom
Zweckverbandsvorsitzenden mit Schreiben vom 15.12.2016 abgegebene
Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt wird hiermit gebilligt.