Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42

Beschluss:

 

1.)    Der Kreistag beschließt die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden und eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

2.)    Der Kreistag empfiehlt auch beim Zweckverband Schulzentrum die o. a. Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen.