Sitzung: 05.12.2016 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42
Beschluss:
1.)
Der Kreistag beschließt die Übergangsregelung nach § 27 Abs.
22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden und eine entsprechende Optionserklärung
gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
2.)
Der
Kreistag empfiehlt auch beim Zweckverband Schulzentrum die o. a.
Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen.