Sitzung: 05.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43
Beschluss:
1.)
Die in
der Anlage 2 aufgelisteten
Haushaltsüberschreitungen 2015 von
insgesamt
Verwaltungshaushalt 532.016,76
Euro
Vermögenshaushalt 1.766.024,57 Euro
2.298.041,33
Euro
sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60
Abs. 1 LKrO durch den Kreistag genehmigt.