Sitzung: 08.10.2012 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Anwesend: 44
Beschluss:
1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2011 von insgesamt:
Verwaltungshaushalt 308.784,42 Euro
Vermögenshaushalt 237.843,68 Euro
546.628,10 Euro
sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.
2. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 982.630,64 Euro gemäß Art 60 Abs. LKrO zu genehmigen.