Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

  1. Bezogen auf den Beschluss vom 04.04.16 wird die Verwaltung beauftragt, ein externes Büro für die Erstellung des Nahverkehrsplans auszuwählen und zu beauftragen. 
  2. Die erforderlichen Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplans von bis zu 100.000 Euro werden aus dem Kreishaushalt 2016 bereitgestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Fachanwaltskanzlei auszuwählen und mit folgenden Aufgaben zu beauftragen:

a)    Begleitung für rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe der Liniengenehmigungen des Mobilitätskonzeptes

b)    Begleitung für rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe der Liniengenehmigungen des konventionellen ÖPNV

c)    Rechtliche Begleitung bei der Erstellung des Nahverkehrsplans

 

  1. Die erforderlichen Kosten für die Beauftragung einer externen Fachanwaltskanzlei von bis zu 25.000 Euro werden aus dem Kreishaushalt 2016 bereitgestellt.