Sitzung: 09.05.2016 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
- Bezogen auf den Beschluss vom 04.04.16 wird die
Verwaltung beauftragt, ein externes Büro für die Erstellung des
Nahverkehrsplans auszuwählen und zu beauftragen.
- Die erforderlichen Kosten für die Erstellung des
Nahverkehrsplans von bis zu 100.000 Euro werden aus dem Kreishaushalt 2016
bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Fachanwaltskanzlei
auszuwählen und mit folgenden Aufgaben zu beauftragen:
a) Begleitung für
rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe der Liniengenehmigungen des Mobilitätskonzeptes
b) Begleitung für
rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe der Liniengenehmigungen des
konventionellen ÖPNV
c) Rechtliche Begleitung bei
der Erstellung des Nahverkehrsplans
- Die erforderlichen Kosten für die Beauftragung einer
externen Fachanwaltskanzlei von bis zu 25.000 Euro werden aus dem
Kreishaushalt 2016 bereitgestellt.