Sitzung: 14.03.2016 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
1. Der Kreisausschuss
beschließt, die Verwaltungsrichtlinien für die Festsetzung des
Benutzungsentgeltes bei Überlassung und Benutzung kreiseigener Schul- und
Sportanlagen vom 10.02.2010 ab September
2016 zu ändern.
2. Die Entgelte für die
Überlassung der nachfolgend genannten Schul- und Sportanlagen werden pauschal
um jeweils 10% erhöht und auf 0,50 ct. aufgerundet.
3. Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen der einschlägigen Verwaltungsrichtlinie.