Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

1.      Der Kreisausschuss beschließt, die Verwaltungsrichtlinien für die Festsetzung des Benutzungsentgeltes bei Überlassung und Benutzung kreiseigener Schul- und Sportanlagen  vom 10.02.2010 ab September 2016 zu ändern.

2.      Die Entgelte für die Überlassung der nachfolgend genannten Schul- und Sportanlagen werden pauschal um  jeweils 10% erhöht und auf 0,50 ct. aufgerundet.

3.      Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen der einschlägigen Verwaltungsrichtlinie.