Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Die Kulturlandschaftsbeauftragten werden an den Sachgebietsbereich
Kreisheimatpflege des Landratsamtes angebunden. Das bedeutet, dass sie
organisatorisch der Leit- und Geschäftsstelle der Kreisheimatpfleger und
fachlich dem für Kulturlandschaftspflege zuständigen ehrenamtlichen
Kreisheimatpfleger, Dieter Lau, zugeordnet werden, der ihre Einsatzbereiche
koordiniert.
Den Kulturlandschaftsbeauftragten werden die im Rahmen ihrer Tätigkeit
erforderlichen Auslagen auf Antrag erstattet, sofern diese jeweils im Vorfeld
genehmigt waren. Technische Geräte im Landratsamt (z. B. Kopierer) können von
den Kulturlandschaftsbeauftragten bei der Ausübung ihres Ehrenamts genutzt
werden.
Nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren (2016 und 2017) werden die
Erfahrungen mit der getroffenen Regelung ausgewertet und die Regelung bei
Bedarf verändert.