Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Kulturlandschaftsbeauftragten werden an den Sachgebietsbereich Kreisheimatpflege des Landratsamtes angebunden. Das bedeutet, dass sie organisatorisch der Leit- und Geschäftsstelle der Kreisheimatpfleger und fachlich dem für Kulturlandschaftspflege zuständigen ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger, Dieter Lau,  zugeordnet werden, der ihre Einsatzbereiche koordiniert.

Den Kulturlandschaftsbeauftragten werden die im Rahmen ihrer Tätigkeit erforderlichen Auslagen auf Antrag erstattet, sofern diese jeweils im Vorfeld genehmigt waren. Technische Geräte im Landratsamt (z. B. Kopierer) können von den Kulturlandschaftsbeauftragten bei der Ausübung ihres Ehrenamts genutzt werden.

Nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren (2016 und 2017) werden die Erfahrungen mit der getroffenen Regelung ausgewertet und die Regelung bei Bedarf verändert.