Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Anwesend: 40

Beschluss:

 

  1. Das vorgestellte bedarfsorientierte Mobilitätskonzept wird im Landkreis Kronach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeführt.

  2. Die erforderlichen Kosten für den Betrieb des Mobilitätskonzeptes von bis zu 350.000 Euro/Jahr werden aus dem jeweiligen Kreishaushalt bereitgestellt.

  3. Die Kosten für die öffentlichkeitswirksame Einführung des Mobilitätskonzeptes von bis zu 60.000 Euro werden aus dem Kreishaushaushalt 2016 bereitgestellt.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zur Senkung des Betriebskostendefizits des Mobilitätskonzepts auszuloten.