Beschluss:
- Das vorgestellte bedarfsorientierte Mobilitätskonzept wird im
Landkreis Kronach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeführt.
- Die erforderlichen Kosten für den Betrieb des Mobilitätskonzeptes von
bis zu 350.000 Euro/Jahr werden aus dem jeweiligen Kreishaushalt
bereitgestellt.
- Die Kosten für die öffentlichkeitswirksame Einführung des
Mobilitätskonzeptes von bis zu 60.000 Euro werden aus dem
Kreishaushaushalt 2016 bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zur Senkung
des Betriebskostendefizits des Mobilitätskonzepts auszuloten.