Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Anwesend: 42

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

. 1.) § 1 der Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse einer /eines Behindertenbeauftragten wird wie folgt neu gefasst:

 

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis eine Persönlichkeit zur Beratung des Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit Behinderung im Landkreis (Beauftragte/r für die Belange der Menschen mit Behinderung – Behindertenbeauftragte/r).

 

Die Bestellung erfolgt auf Zeit; in der Regel für die Dauer einer Wahlzeit des Kreistages. Die Bestellung endet - sofern kein anderer Zeitpunkt vom Kreistag beschlossen wurde – stets mit dem Ende der Wahlzeit des Kreistages (Art 23 Abs. 1. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).

 

       Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.05.2014 in Kraft.

      

2.)   Herr Herrmann Feuerpfeil wird rückwirkend zum 01.05.2014 zum Behindertenbeauftragten bestellt.