Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
. 1.) § 1 der Satzung über die Bestellung, Aufgaben
und Befugnisse einer /eines Behindertenbeauftragten wird wie folgt neu gefasst:
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung bestellt der Landkreis eine Persönlichkeit zur Beratung des
Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit
Behinderung im Landkreis (Beauftragte/r für die Belange der Menschen mit
Behinderung – Behindertenbeauftragte/r).
Die Bestellung erfolgt auf Zeit; in der Regel für die Dauer
einer Wahlzeit des Kreistages. Die Bestellung endet - sofern kein anderer
Zeitpunkt vom Kreistag beschlossen wurde – stets mit dem Ende der Wahlzeit des
Kreistages (Art 23 Abs. 1. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Diese
Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.05.2014 in Kraft.
2.) Herr Herrmann
Feuerpfeil wird rückwirkend zum 01.05.2014 zum Behindertenbeauftragten
bestellt.