Beschluss:

 

1)    Punktuelle Verbesserungen der Schülerbeförderung werden, soweit möglich, durch die Verwaltung unmittelbar angegangen

2)    Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung für die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Schülerbeförderung durchzuführen.

3)    Das Ausschreibungsergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen zur Abstimmung vorgelegt.