Sitzung: 13.07.2015 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45
Kreisrat Matthias Rudolph befindet
sich bei der Abstimmung nicht mit im Saal.
Beschluss:
1. Der Kreistag befürwortet grundsätzlich die Generalsanierung des „VHS-Hauses“ (Kulmbacher Str. 1) durch den Landkreis Kronach auf der Basis des Ergebnisses der gemeinsamen Besprechung von Stadt und Landkreis Kronach bei der Regierung von Oberfranken vom 21.05.2015.
Hierbei handelt es sich um folgende Eckpunkte:
- Fördersatz Städtebauförderung - 80 %
- Keine Minderung der förderfähigen Kosten nach der Städtebauförderung durch Mieteinnahmen der VHS
- Förderung durch die Oberfrankenstiftung (denkmalpflegerischer Mehraufwand + Entlastung des kommunalen Eigenanteils)
- Keine Anrechnung von Mieteinnahmen
2. Im Falle der Generalsanierung des „VHS-Hauses“ durch den Landkreis gemäß Ziffer 1 geht sowohl das Baukosten-, als auch das Finanzierungsrisiko auf den Landkreis Kronach über.
3. Voraussetzung der Sanierung des „VHS-Hauses“ durch den Landkreis Kronach ist der Erwerb des „VHS-Hauses“ durch den Landkreis Kronach.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Stadt Kronach einen entsprechenden Vertragsentwurf zur Übertragung des Gebäudes mit dem Ziel einer umfassenden und nachhaltigen Gebäudesanierung durch den Landkreis Kronach auszuarbeiten.
5. Ein entsprechender Vertragsentwurf ist dem Kreistag zeitnah vorzulegen. Zur Beschleunigung der Abwicklung kann auf eine Vorberatung im Kreisausschuss verzichtet werden, falls dies mit terminlichen Problemen verbunden ist.
6. Vorbehaltlich der Zustimmung
der Stadt Kronach wird die Verwaltung
zur Sicherstellung einer möglichst raschen Umsetzung beauftragt eine
europaweite Architektenausschreibung für die Planung der Generalsanierung des
VHS-Gebäudes durchzuführen.
Falls es zu keiner Einigung
mit der Stadt Kronach hinsichtlich der Sanierung des VHS-Hauses kommt sind die
Verfahrenskosten der Stadt Kronach in Rechnung zu stellen, bzw. von dieser an
den Landkreis zu erstatten.
Die anfallenden Kosten
werden außerplanmäßig bewilligt.