Sitzung: 09.03.2015 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Anträge auf denkmalpflegerische Förderung der Sanierungsmaßnahmen „Kirche Steinbach/Haide“, „Kirche Burkersdorf“ und „Kirche Weißenbrunn“ erfüllen nicht die Fördervoraussetzungen nach den geltenden Kreisrichtlinien für denkmalpflegerische Maßnahmen.
Ein Kreiszuschuss kann deshalb in keinem der drei vorgenannten Fälle gewährt werden.