Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

Beschluss:

 

 

1.)       Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung des Kreistages Kronach in der Fassung vom 14.05.2014 wie folgt um einen § 39 a zu ergänzen:

 

§ 39 a

 

Ausschuss für Kreisentwicklung und Verkehr

 

(1)       Der Kreistag bestellt für die Bereiche Kreisentwicklung und Verkehr einen vorberatenden Ausschuss.

 

(2)       Dem Ausschuss für Kreisentwicklung und Verkehr gehören neben dem Landrat oder dem von ihm benannten Beauftragten als Vorsitzenden 12 Mitglieder des Kreistages an. Bei Bedarf können weitere Personen als Sachverständige beigezogen werden.

 

 

2.)       Von den Kreistagsfraktionen und Gruppierungen werden als Mitglied für den Ausschuss für Kreisentwicklung und Verkehr folgende Personen vorgeschlagen:

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Fraktion/Gruppierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.)   Der Ausschuss wird zunächst gebildet bis 31.12.2016