Sitzung: 09.03.2015 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
1.)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung
des Kreistages Kronach in der Fassung vom 14.05.2014 wie folgt um einen § 39 a
zu ergänzen:
§ 39 a
Ausschuss für Kreisentwicklung
und Verkehr
(1)
Der
Kreistag bestellt für die Bereiche Kreisentwicklung und Verkehr einen
vorberatenden Ausschuss.
(2)
Dem
Ausschuss für Kreisentwicklung und Verkehr gehören neben dem Landrat oder dem
von ihm benannten Beauftragten als Vorsitzenden 12 Mitglieder des Kreistages
an. Bei Bedarf können weitere Personen als Sachverständige beigezogen werden.
2.)
Von den
Kreistagsfraktionen und Gruppierungen werden als Mitglied für den Ausschuss für
Kreisentwicklung und Verkehr folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied |
Stellvertreter/in |
Fraktion/Gruppierung |
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3.)
Der
Ausschuss wird zunächst gebildet bis 31.12.2016