Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.)    Die Zweckverbandsversammlung stimmt der vollständigen oder teilweisen Überlassung des Sportstättenbereichs am Schulzentrum (Turnhallen, einschließlich der  dazugehörigen Nebenbereiche, z. B. den Sanitäranlagen, etc.)  zur temporären Unterbringung (ca. 5 – 6 Wochen) von Asylbewerbern im Rahmen einer Notunterbringung von Asylbewerbern zu.

 

2.)    Die genaue Bestimmung des überlassenen Bereiches ist von der Zweckverbands-verwaltung in Abstimmung mit der Landkreisverwaltung  sowie im Benehmen mit den Schulleitungen der Schulen am Schulzentrum festzulegen.

 

3.)    Die Zustimmung zur Notfallunterbringung nach den Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreisverwaltung keine geeigneten Alternativstandorte zur Verfügung stehen. Die Geeignetheit möglicher Alternativstandorte wird von der Kreisverwaltungsbehörde festgestellt.

 

4.)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Fall einer Notfallunterbringung  im angemessenen Umfang Kostenerstattungsansprüche für die genutzten Räumlichkeiten, den erbrachten Leistungen sowie den sonstigen angefallenen Aufwandspositionen  gegenüber dem Freistaat Bayern geltend zu machen.