Sitzung: 07.04.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Anwesend: 50, Befangen: 1
Beschluss:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsamt
erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 des
Landkreises Kronach vom 12.03.2014 wurde mit Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.03.2014 zum Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 LKrO erklärt.
Der Kreistag hat von dem Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht
erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung
2012 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage
festgestellt.
2.
Der Verwaltung wird für das Jahr
2012 die Entlastung erteilt.