Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Anwesend: 50, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.    Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Kronach vom 12.03.2014 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.03.2014 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 LKrO erklärt.

Der Kreistag hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.


2.    Der Verwaltung wird für das Jahr 2012 die Entlastung erteilt.