Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

 

Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen im Landkreis Kronach

 

Die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen im Landkreis Kronach vom 05. Januar 1990 (Amtsblatt des Landkreises Kronach Nr. 2/1990) in der Fassung vom 06.05.1996 (Amtsblatt des Landkreises Kronach Nr. 21/1996) wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 2 Nr. 1 der Gebührenordnung des Landkreises Kronach für die Feldgeschworenen im Landkreis Kronach vom 05. Januar 1990 (Amtsblatt des Landkreises Kronach Nr. 2/1990) in der Fassung vom 06.05.1996 (Amtsblatt des Landkreises Kronach Nr. 21/1996) erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr wird nach der Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstleistung notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung gerechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 10,50 Euro für den Feldgeschworenen und 11,00 Euro für den Obmann.

 

Der Stellvertreter des Obmannes erhält im Falle der Stellvertretung je angefangene Stunde ebenfalls 11,00 Euro.“

 

§ 2

 

Die Änderung der Gebührenordnung tritt ab dem 01.05.2014 in Kraft.

 

Kronach,

Landratsamt

 

 

 

Oswald Marr

Landrat