Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.  Das neue Atemschutzzentrum des Landkreises in Kronach wird am neuen Feuerwehrhaus der Stadt Kronach an der „Rodacher Straße“ errichtet.

 

2.  Grundlage der späteren Feinplanungen ist der gemeinsam von der Kreisbrand-inspektion und Stadt Kronach entwickelte Konzeptentwurf (vergl. Anlage 1 a), der eine einhäusige Anlage vorsieht.

 

3.  Funktional, baufachlich oder durch andere Gründe bedingte Konzeptanpassungen sind bei der späteren Feinplanung abzuklären, bzw. einzuplanen. Gleiches gilt im Hinblick auf etwaige Optimierungsvorschläge des Fachberaters der Regierung von Oberfranken im Vorfeld, bzw. im Zuge eines späteren Zuwendungsverfahrens. 

 

4.  Die Architektenausschreibung im Wege eines europaweiten VOF-Verfahrens wird von der Stadt Kronach – ggf. mit Hilfe eines externen Dienstleisters - durchgeführt.

 

5.  Im Hinblick auf den höheren Investitionskostenanteil und die höheren Synergieeffekte für die Stadt Kronach sind die Bauherrenaufgaben federführend – jedoch unter stetiger Einbindung der Kreisverantwortlichen - von der Stadt Kronach wahrzunehmen.

 

6.  Die Grundlage für die vom Landkreis zu entrichtenden Grundstückskosten sowie das spätere Betreiberkonzept für die Gesamtanlage ist das Schreiben der Stadt Kronach vom 24.06.2013 (vergl. Anlage 5). Seitens der Stadt Kronach ist zu bestätigen, dass bezüglich der in diesem Schreiben angesprochenen Punkte keine weitergehenden Forderungen an den Landkreis gestellt werden.