Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kronach befürwortet die Fortführung der Jugendsozialarbeit an den Grundschulen in Stockheim und Pressig im Umfang von jeweils

0,5 Vollzeitstellanteilen ab dem 01.08.2023.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der staatlichen Förderung entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS vom 25.03.2021 und der Überführung der befristeten Förderung aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in die Regelförderung für die Zeit ab 01.08.2023 durch die Mittelbereitstellung im Staatshaushalt 2023.

 

Im Unterabschnitt 0.4521.7120 des Jugendhilfehaushalts sind im Jahr 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 8.500 Euro einzustellen und für die Folgejahre jeweils ca. zusätzliche 21.000 Euro.

 

Die Gesamtfinanzierung muss bei Beantragung der staatlichen Förderung gesichert sein, wobei eine angemessene Eigenleistung des freien Trägers in Höhe von 10 v.H. der zuwendungs-fähigen Kosten (Personalkosten) erforderlich ist. Beträgt die Höhe der staatlichen Zuwendung weniger als ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalkosten der JaS-Fachkraft), beteiligt sich der Landkreis Kronach ab dem 01.08.2023 zusätzlich noch mit 5% der zuwendungsfähigen Kosten an der Finanzierung. Der Eigenanteil des Trägers reduziert sich ab diesem Zeitpunkt dann auf 5% der zuwendungsfähigen Aufwendungen für die Personalkosten.

 

 

Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Kronach wird zum Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung für die Zeit ab 01.08.2023 ermächtigt, sobald die Mittel für die staatliche Regelförderung im Landeshaushalt 2023 veröffentlicht wurden.