Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von dem Entwurf der Ergänzung in Ziff. 3 „Fahrpreise“ und der neu einzufügenden Ziff. 4.6.9 „Deutschlandticket in den „Gemeinschaftstarif Landkreis Kronach“ und beschließt die Aufnahme der Ergänzung in Ziff. 3 und der neu einzufügenden Ziff. 4.6.9 in den Gemeinschaftstarif Landkreis Kronach“.

 

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Deutschlandticket mit dem Bundesratsbeschluss am 31. März 2023 entsprechend der oben beschriebenen Merkmale, insbesondere gem. dem Entwurf für den neueinzufügenden § 9 Abs. 1 RegG, eingeführt wird.

 

Der Landrat wird ermächtigt Änderungen an den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket vorzunehmen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen dieser Bestimmungen handelt.