Sitzung: 06.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
Im Rahmen des Haushaltsplanes 2023 wird die Verwaltung zur Auftragsvergabe bei Investitionsmaßnahmen ermächtigt. Entsprechendes gilt für größere Aufträge beim Bauunterhalt.
Dabei ist der Auftrag jeweils dem Anbieter mit dem annehmbarsten Angebot zu erteilen.