Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Darstellung der Grundlagen der Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2025 (Gebührenbedarfsermittlung 2022 bis 2025, Rücklagenentwicklung).

 

Der Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss beschließt folgendes:

 

1.   Die Abfallentsorgungsgebühren nach § 4 Abs. 1, 2, 3 und § 5 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kronach bleiben zunächst für das Jahr 2022 und wenn möglich auch für das Jahr 2023 unverändert.

 

2.   Zur Entscheidung über die weitere Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren ist im 4. Quartal 2023 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.