Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Für das VOF-Verfahren „Generalsanierung Kreiskulturraum“ werden folgende Mitglieder des Kreistages in eine Auswahl- und Bewertungskommission berufen. Aufgabe dieser Kommission ist insbesondere die Mitwirkung bei der Bewerberauswahl im Rahmen der Auftragsverhandlungen

 

            Name                                      Vertreter

 

1.  …………………………………….. ……………………………………

 

2.   ……………………………………. ……………………………………

 

3.   ……………………………………..            …………………………………….                  

 

4.   ……………………………………..            ……………………………………..

 

 

Die Formvorschriften (Ladungsform und -frist, Schriftform, etc…) der Geschäftsordnung des Kreistages gelten für die Bewertungskommission nicht.

 

Ergänzt wird die Bewertungskommission durch einen Vertreter des Büros, das den Landkreis im VOF-Verfahren berät und unterstützt, einen Vertreter der Liegenschaftsverwaltung und - sofern nicht verhindert - einen technischen Mitarbeiter des SG 16 der Kreisverwaltung.   

 

Die Verwaltung ist gemäß Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 27.02.2013 zum Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Sieger des Auswahlverfahrens ermächtigt.

 

Hiervon abweichend ist die Angelegenheit nochmals abschließend in den Kreisgremien zu beraten, wenn mindestens die Hälfte der dem Kreistag angehörigen Mitglieder des Auswahlgremiums einen anderen Bewerber den Auftrag erteilen würden.