Sitzung: 15.07.2013 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Für das
VOF-Verfahren „Generalsanierung Kreiskulturraum“ werden folgende Mitglieder des
Kreistages in eine Auswahl- und Bewertungskommission berufen. Aufgabe dieser
Kommission ist insbesondere die Mitwirkung bei der Bewerberauswahl im Rahmen
der Auftragsverhandlungen
Name Vertreter
1. …………………………………….. ……………………………………
2. ……………………………………. ……………………………………
3. …………………………………….. …………………………………….
4. …………………………………….. ……………………………………..
Die
Formvorschriften (Ladungsform
und -frist, Schriftform, etc…) der Geschäftsordnung des Kreistages gelten für die
Bewertungskommission nicht.
Ergänzt wird die Bewertungskommission durch einen Vertreter
des Büros, das den Landkreis im VOF-Verfahren berät und unterstützt, einen
Vertreter der Liegenschaftsverwaltung und - sofern nicht verhindert - einen
technischen Mitarbeiter des SG 16 der Kreisverwaltung.
Die Verwaltung ist gemäß Beschluss des Schul- und
Kulturausschusses vom 27.02.2013 zum Abschluss eines Architektenvertrages mit
dem Sieger des Auswahlverfahrens ermächtigt.
Hiervon abweichend ist die Angelegenheit nochmals abschließend in den Kreisgremien zu beraten, wenn mindestens die Hälfte der dem Kreistag angehörigen Mitglieder des Auswahlgremiums einen anderen Bewerber den Auftrag erteilen würden.