Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 3, Anwesend: 49

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag Kronach beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Fraktionsbildung in § 29 Abs. 3 zu ändern. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
    „Die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen können Fraktionen bilden, falls sie so stark sind, dass sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuss erhalten.“

    ungeändert beschlossen                             Ja 46  Nein 3  Anwesend 49  Befangen 0

 

  1. Der Kreistag Kronach beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Vertreterregelung  in § 33 Abs. 4 zu ändern. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
    „Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion oder Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“

    ungeändert beschlossen                             Ja 49  Nein 0  Anwesend 49  Befangen 0

  2. Der Kreistag Kronach beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Anzahl der Ausschusssitze in den §§ 37, 38, 39, 40 zu ändern. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
    „Dem Ausschuss gehören neben dem Landrat als Vorsitzenden 10 Mitglieder des Kreistages an.“

    ungeändert beschlossen                             Ja 49  Nein 0  Anwesend 49  Befangen 0

  3. Der Kreistag Kronach beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich des Besetzungsverfahrens der Ausschüsse nicht zu ändern. Die Mitglieder der Ausschüsse werden weiterhin durch das Verfahren „Hare-Niemeyer“ ermittelt.

    ungeändert beschlossen                             Ja 46  Nein 3  Anwesend 49  Befangen 0

  4. Der Kreistag Kronach erlässt auf Grund des Art. 40 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) die beigefügte Geschäftsordnung (einschließlich Richtlinien gemäß Art. 34 Abs. 1 Satz 2 LKrO).

    ungeändert beschlossen                             Ja 49  Nein 0  Anwesend 49  Befangen 0