Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 3, Anwesend: 49
Beschluss:
- Der Kreistag Kronach
beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Fraktionsbildung in § 29
Abs. 3 zu ändern. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
„Die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen können Fraktionen bilden, falls sie so stark sind, dass sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuss erhalten.“
ungeändert beschlossen Ja 46 Nein 3 Anwesend 49 Befangen 0
- Der Kreistag Kronach
beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Vertreterregelung in § 33 Abs. 4 zu ändern. Die neue
Formulierung lautet wie folgt:
„Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion oder Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“
ungeändert beschlossen Ja 49 Nein 0 Anwesend 49 Befangen 0
- Der Kreistag Kronach
beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich der Anzahl der Ausschusssitze
in den §§ 37, 38, 39, 40 zu ändern. Die neue Formulierung lautet wie
folgt:
„Dem Ausschuss gehören neben dem Landrat als Vorsitzenden 10 Mitglieder des Kreistages an.“
ungeändert beschlossen Ja 49 Nein 0 Anwesend 49 Befangen 0
- Der Kreistag Kronach
beschließt die Geschäftsordnung hinsichtlich des Besetzungsverfahrens der
Ausschüsse nicht zu ändern. Die Mitglieder der Ausschüsse werden weiterhin
durch das Verfahren „Hare-Niemeyer“
ermittelt.
ungeändert beschlossen Ja 46 Nein 3 Anwesend 49 Befangen 0
- Der Kreistag Kronach
erlässt auf Grund des Art. 40 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) die
beigefügte Geschäftsordnung (einschließlich Richtlinien gemäß Art. 34 Abs.
1 Satz 2 LKrO).
ungeändert beschlossen Ja 49 Nein 0 Anwesend 49 Befangen 0