Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Wichtiger Bestandteil des neuen Mobilitätskonzeptes ist die Errichtung einer Mobilitätszentrale. Sie dient den Fahrgästen als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Mobilität in der Region und trägt zur Effizienz des gesamten ÖPNV-Systems bei.

 

In der Zentrale werden folgende Aufgabenbereiche des Mobilitätsmanagements zusammengeführt:

-       Service/Beratung

-       Schülerbeförderung

-       Planung/Betrieb

-       Finanzen/Marketing

 

Um eine hohe Kundenorientierung und Beratungsqualität sicherstellen zu können, übernimmt der Landkreis Kronach die Errichtung und den Betrieb der Mobilitätszentrale in Eigenregie.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Räumlichkeiten in Bahnhofsnähe zu eruieren und zu verhandeln.

 

Qualifiziertes und serviceorientiertes Personal gemäß angehängtem Stellenplan soll zeitnah eingestellt werden, sofern nicht auf bereits bestehendes Personal zurückgegriffen werden kann. 

 

Um für Fahrgäste der Bahn weiterhin einen personenbedienten Verkauf von Fahrkarten am Bahnhof Kronach zu ermöglichen, übernimmt die Mobilitätszentrale zusätzlich den DB-Fahrkartenverkauf ab 01.08.2020. Voraussetzung hierfür ist, dass die BEG bzw. DB Regio ihre Unterstützung und den damit verbundenen bisherigen Zuschuss weiterhin gewährt.