Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2017 des Landkreises Kronach vom 27.03.2019 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.04.2019 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der Landkreisordnung erklärt.

 

Der Kreisausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.

 

Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – zu beachten bzw. in angemessener Zeit zu erledigen.

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2017 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.

 

2.         Der Verwaltung wird für das Jahr 2017 die Entlastung erteilt.